Endbenutzer-Lizenzvertrag

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) zwischen Ihnen und ABBYY deckt Ihre Nutzung der ABBYY® -Software ab. Sie erklären sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags gebunden zu sein, indem Sie die ABBYY-Software herunterladen, installieren oder verwenden, oder wenn Sie diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag anderweitig ausdrücklich akzeptieren. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese EULA rechtlich bindend und durchsetzbar ist, wie jede von Ihnen unterzeichnete schriftliche verhandelte Vereinbarung. Wenn Sie nicht befugt oder autorisiert sind, in diese EULA einzutreten, oder wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, verwenden Sie die ABBYY-Software nicht und deaktivieren, deinstallieren und löschen Sie sie von Ihrem (Ihren) System(en) und Computern.

1. Begriffsbestimmungen

ABBYY“ steht für: (i) ein im Angebot aufgeführtes Unternehmen von ABBYY, wenn Sie die ABBYY-Software direkt von ABBYY erworben haben; oder (ii) wenn Sie die ABBYY-Software von einem Partner oder anderweitig nicht über das Angebot erworben haben, dann das Unternehmen von ABBYY, das gemäß den auf der ABBYY-Website unter https://www.abbyy.com/eula/table/ angegebenen Regeln definiert ist.

Die ABBYY-Inhalte“ steht für (a) alle Inhalte oder Daten, die Ihnen von ABBYY im Rahmen Ihrer Nutzung der ABBYY-Software zur Verfügung gestellt werden, und (b) die Marketingmaterialien von ABBYY.

ABBYY-Software“ steht für ein Softwareprodukt, auf das im Angebot und/oder in den produktspezifischen Bedingungen Bezug genommen wird, wie in den produktspezifischen Bedingungen näher beschrieben.

Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen oder eine Gesellschaft, das/die direkt oder indirekt die betreffende Partei kontrolliert oder von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei „Kontrolle“ bedeutet: (a) mehr als 50 % der betreffenden Partei zu besitzen; oder (b) in der Lage zu sein, die Angelegenheiten der betreffenden Partei durch rechtmäßige Mittel (z. B. einen Vertrag, der die Kontrolle ermöglicht) zu führen.

Zugelassene Quelle“ bezeichnet ABBYY oder einen ABBYY-Partner.

Autorisierte Benutzer“ bezeichnet Ihre Benutzer, Ihre verbundenen Unternehmen, Ihre Drittanbieter und jeden ihrer jeweiligen Benutzer, der in Ihrem Namen auf die ABBYY-Software zugreifen und diese verwenden darf.

Vertrauliche Informationen“ bezeichnet nicht öffentlich geschützte Informationen der offenlegenden Partei („Informationsgeber“), die von der empfangenden Partei („Empfänger“) im Zusammenhang mit dieser EULA erhalten wurden, die (a) auffällig als vertraulich gekennzeichnet sind oder, wenn sie mündlich offengelegt werden, innerhalb von 30 Tagen schriftlich gegenüber dem Empfänger zusammengefasst und als vertraulich gekennzeichnet werden; oder (b) Informationen sind, die ihrer Natur nach vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.  ABBYY-Software und Dokumentation, einschließlich Evaluierungsversionen, Feedback und Schutzschlüssel, sind die vertraulichen Informationen von ABBYY.

Lieferdatum“ steht für: (a) das in Ihrem Angebot vereinbarte Datum oder (b), wenn kein Datum vereinbart ist, frühestens: (i) das Datum, an dem ABBYY die materiellen Medien, die die ABBYY-Software enthalten, versendet; oder (ii) das Datum, an dem Ihnen die ABBYY-Software zum Download zur Verfügung gestellt wird.

Dokumentation“ bezeichnet die von ABBYY vertriebenen technischen Spezifikationen und Nutzungsmaterialien, die die Funktionalitäten und Fähigkeiten der anwendbaren ABBYY-Software angeben.

ISV-Distribution“ bezeichnet die Verteilung an Endbenutzer von Drittanbietern in Verbindung mit oder integriert in und/oder mit einer Softwarelösung von Drittanbietern.

Angebot“ bezeichnet ein von ABBYY ausgestelltes schriftliches Dokument, wie z. B. eine verbindliche Bestellung, eine Vereinbarung, ein Angebot oder eine Rechnung, in dem die an Sie zu lizenzierende ABBYY-Software spezifiziert wird und das Add-Ons, eine Menge, einen Preis, Zahlungsbedingungen, eine Abonnementdauer, Volumeneinheiten und andere Bedingungen enthalten kann. Jedes Angebot ist verbindlich, sobald es sowohl von Ihnen als auch von ABBYY unterzeichnet oder anderweitig akzeptiert wurde, und im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Angebot und dieser EULA hat das Angebot Vorrang.

Partner“ bezeichnet ein Unternehmen, das von ABBYY autorisiert wurde, ABBYY-Software zu vermarkten, zu bewerben und weiterzuverkaufen und/oder Ihnen Schutzschlüssel für die ABBYY-Software zur Verfügung zu stellen.

Personenbezogene Daten“ steht für alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.

Produktspezifische Bedingungen“ bezeichnet die Bedingungen, die speziell für einen bestimmten Teil der ABBYY-Software gelten, die im Anhang A aufgeführt sind und einen integralen Bestandteil dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags darstellen.

Schutzschlüssel“ bezeichnet einen Softwareschlüssel, der Informationen über ABBYY-Software enthält und zum Schutz des Urheberrechts an ABBYY-Software verwendet wird. Die im Schutzschlüssel gespeicherten Daten entsprechen dem Umfang der Lizenz und sind Teil der ABBYY-Software.

SM-Bedingungen“ bezeichnet die Bedingungen von ABBYY für Support- und Wartungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der ABBYY-Software. Die SM-Bedingungen können von Zeit zu Zeit von ABBYY geändert werden und stellen einen integralen Bestandteil dieser EULA dar. Die aktuelle Version der SM-Bedingungen finden Sie unter https://www.abbyy.com/sm-terms/.

Abonnement“ bezeichnet Ihre Zusage, während der Laufzeit des Abonnements Gebühren für Nutzungsrechte an ABBYY gemäß den im entsprechenden Angebot angegebenen Gebühren zu zahlen, und in Anbetracht dieser Zahlung die Zusage von ABBYY, Ihnen während der Laufzeit des Abonnements Nutzungsrechte einzuräumen.

Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem ABBYY Ihnen Nutzungsrechte gewährt, einen Zeitraum, der am Lieferdatum beginnt und bis zum Ablauf oder der Beendigung des Abonnements andauert. In diesem Zeitraum haben Sie das Recht, die anwendbare ABBYY-Software gemäß diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag zu verwenden.

Abonnementbedingungen“ bezeichnet die Abonnementbedingungen von ABBYY, die unter https://www.abbyy.com/legal/subscription-terms/ verfügbar sind und hierin durch Verweis aufgenommen werden und für Ihr Abonnement gelten.

Nutzungsrechte“ bezeichnet Ihr Recht zur Nutzung der Software, vorbehaltlich der Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags, aller produktspezifischen Bedingungen, aller Abonnementbedingungen und der Dokumentation.

Sie“ bezeichnet die juristische Person, die die ABBYY-Software kauft oder anderweitig erwirbt.

Volumeneinheit“ bezeichnet Dokumententransaktionen, Dokumente, Seiten oder andere Arten von Informationen, die mit der ABBYY-Software verarbeitet werden können.

2. Nutzungsrechte

2.1 Lizenz und Nutzungsrecht; Verlängerungen. Vorbehaltlich Ihrer Zahlung der Abonnementgebühren und Ihrer Einhaltung der Nutzungsrechte gewährt Ihnen ABBYY eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der ABBYY-Software während der Abonnementlaufzeit. Sofern in Ihrem Angebot nichts anderes festgelegt ist, verlängert sich Ihre Abonnementlaufzeit für die ABBYY-Software automatisch gemäß den Abonnementbedingungen.

2.2 Verwendung durch Dritte; Keine ISV-Distribution. Sie können autorisierten Benutzern gestatten, die Nutzungsrechte in Ihrem Namen auszuüben, vorausgesetzt, Sie sind verantwortlich für: (a) die Sicherstellung, dass diese autorisierten Benutzer diese EULA einhalten; und (b) jede Verletzung dieser EULA durch diese autorisierten Benutzer.  Diese EULA erlaubt keine ISV-Distribution.  Wenn Sie die ABBYY-Software für die ISV-Distribution verwenden möchten, müssen Sie eine separate Vereinbarung mit einer zugelassenen Quelle haben, die speziell die ISV-Distribution zulässt.

2.3 Evaluierungsversionen. Wenn ABBYY Ihnen Nutzungsrechte für ABBYY Software auf Test-, Bewertungs-, Beta-, Vorabveröffentlichungs-, vorkommerzieller, nicht zum Weiterverkauf oder auf anderer kostenloser Basis gewährt („Evaluierungsversion“), dürfen Sie die Evaluierungsversion nur für Demonstrations-, Verifizierungs-, Test- und ähnliche Zwecke und nur für einen begrenzten Zeitraum verwenden, der in einem Schutzschlüssel, Angebot oder anderweitig von ABBYY schriftlich festgelegt ist.  ABBYY kann nach eigenem Ermessen die Bereitstellung der Evaluierungsversion jederzeit einstellen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Nutzung der ABBYY-Software unverzüglich beenden. Sie dürfen die Evaluierungsversion nicht in der Produktion verwenden. ABBYY stellt die Evaluierungsversion „WIE BESEHEN“ ohne Unterstützung und/oder ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie oder Entschädigung für Probleme oder Schwierigkeiten zur Verfügung, und ABBYY haftet nicht für Ihre Verwendung der Evaluierungsversion.

2.4 Support und Wartung. Sofern im entsprechenden Angebot nicht anders angegeben, wird Ihnen das Standardniveau der Support- und Wartungsdienstleistungen als Teil des Abonnements zur Verfügung gestellt. Support- und Wartungsdienstleistungen werden Ihnen gemäß den SM-Bedingungen zur Verfügung gestellt.  Im Falle eines Widerspruchs zwischen den SM-Bedingungen und dieser EULA haben die SM-Bedingungen Vorrang. Jeder zusätzliche Softwarecode und jede ABBYY-Softwarekomponente, die Ihnen von ABBYY im Rahmen der Support- und Wartungsdienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil der ABBYY-Software und unterliegt den Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags. Sollten Sie ein erweitertes Supportniveau wünschen, können Sie, falls berechtigt, ein erweitertes Support- und Wartungsniveau von einer zugelassenen Quelle erwerben.

2.5 Upgrades und Aktualisierungen. Wenn ABBYY Upgrades und Aktualisierungen (beide wie in den SM-Bedingungen definiert) als Teil des Abonnements bereitstellt, wird ABBYY dies in Übereinstimmung mit den SM-Bedingungen tun.

2.6 Verwendung mit Produkten von Drittanbietern. Wenn Sie die ABBYY-Software zusammen mit Produkten von Drittanbietern verwenden, erfolgt diese Verwendung ausschließlich auf Ihr Risiko. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Bedingungen von Drittanbietern, einschließlich deren Datenschutzrichtlinien. ABBYY bietet keine Unterstützung oder Garantie für die fortlaufende Integration von Produkten, die nicht ein nativer Bestandteil der ABBYY-Software sind.

3. Nutzungsbeschränkungen

3.1 Einschränkungen der ABBYY-Software im Allgemeinen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von ABBYY vereinbart und/oder in den produktspezifischen Bedingungen angegeben, sind Sie nicht berechtigt: (a) die Funktionalität jeglicher ABBYY-Software zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, unterzulizenzieren, Dritten zur Verfügung zu stellen, die gesamte oder einen Teil der ABBYY-Software zum Kopieren zu autorisieren; (b) ABBYY-Softwareidentifikation, Urheberrechte, Eigentumsrechte, Hinweise zum geistigen Eigentum oder andere Marken zu entfernen, zu modifizieren oder zu verbergen; (c) abgeleitete Werke der ABBYY-Software zu modifizieren, zu ändern, zu korrigieren, zu übersetzen oder anzupassen (einschließlich aller Änderungen, damit die ABBYY-Software auf Ihrer Hardware ausgeführt werden kann), oder Änderungen am Objektcode der ABBYY-Software, Anwendungen und Datenbanken, die in der ABBYY-Software enthalten sind, vorzunehmen, die nicht von der ABBYY-Software vorgesehen und in der Dokumentation beschrieben sind; (d) den Objektcode zurückzuentwickeln, zu dekompilieren (d. h. zu reproduzieren und in Quellcode umzuwandeln), zu entschlüsseln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode für die ABBYY-Software oder einen Teil davon abzuleiten, mit Ausnahme und nur in dem Umfang, in dem eine solche Aktivität nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich zulässig ist; (e) jedem außer autorisierten Benutzern, einschließlich und ohne Einschränkung in einem Mehrbenutzersystem, einer virtuellen Umgebung oder über das Internet Zugriff auf die ABBYY-Software zu gewähren; (f) ABBYY-Inhalte anders als erlaubt zu verwenden oder (g) die ABBYY-Software auf Geräten zu verwenden, die nicht von ABBYY autorisiert wurden, oder ABBYY-Software, die für ein bestimmtes Gerät lizenziert ist, auf einem anderen Gerät zu verwenden.  Wenn geltendes Recht die Beschränkung solcher Aktivitäten verbietet, dürfen alle so aufgedeckten Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, eine solche Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben, und diese Informationen müssen ABBYY unverzüglich offengelegt werden, und alle diese Informationen gelten als vertrauliche und geschützte Informationen von ABBYY.  ABBYY behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden.

3.2 Sunsetting.  ABBYY kann die Lebensdauer der ABBYY-Software einschließlich aller Komponentenfunktionen („EOL“) durch schriftliche Mitteilung unter www.abbyy.com/support/eol/ beenden. Wenn Sie oder Ihr Partner eine Gebühr für Ihr Abonnement der ABBYY-Software im Voraus gezahlt haben, deren Lebensdauer vor Ablauf Ihrer jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit endet, gewährt ABBYY Ihnen entweder (i) die Nutzungsrechte während der im Voraus bezahlten Laufzeit des Abonnements, ohne Ihnen die Verfügbarkeit von Support- und Wartungsdienstleistungen für diese ABBYY-Software zu garantieren, oder (ii) unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um Sie auf eine im Wesentlichen ähnliche ABBYY-Software umzustellen. Wenn ABBYY keine im Wesentlichen ähnliche ABBYY-Software zur Verfügung hat, schreibt ABBYY Ihnen oder Ihrem Partner einen nicht genutzten Teil der vorausbezahlten Gebühr für das Abonnement der ABBYY-Software gut, der als EOL („EOL-Guthaben“) deklariert wird. Das EOL-Guthaben wird ab dem letzten Datum berechnet, an dem die betroffene ABBYY-Software verfügbar ist, bis zum letzten Datum der anwendbaren Abonnementlaufzeit. Das EOL-Guthaben kann nur für den zukünftigen Kauf von ABBYY-Produkten verwendet werden.

3.3 Software von Drittanbietern/Open-Source-Software. ABBYY Software kann Komponenten anderer Software enthalten, die Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer sind. Solche Komponenten sind nicht im Besitz von ABBYY und unterliegen gesonderten Lizenzbedingungen, um die in der Dokumentation festgelegten und/oder online unter https://www.abbyy.com/eula/tpt/ verfügbaren Bedingungen einzuhalten. ABBYY übernimmt keine Garantie für Software/Open-Source-Software von Drittanbietern.

3.4 Codebeispiele. „Codebeispiele“ bezeichnet den Quellcode von Beispielanwendungen, die ABBYY-Software verwenden und von ABBYY zur Verfügung gestellt werden können.  Sie können die Codebeispiele in Ihre Softwarelösung aufnehmen, aber alle Codebeispiele sind das alleinige und ausschließliche Eigentum von ABBYY.  Das Eigentum an Änderungen an den Codebeispielen verbleibt bei der Partei, die diese Änderungen vornimmt. Wenn Sie jedoch Änderungen an den Codebeispielen offenlegen, indem Sie sie an den ABBYY Support- und Wartungsservice senden oder auf andere Weise, gewähren Sie hiermit eine unwiderrufliche, nicht ausschließliche, unbefristete, übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Herstellung, Verwendung, zum Verkauf, zum Angebot zum Verkauf, Import, Export, zur Lizenzierung, Unterlizenzierung und zur Abtretung Ihrer Lizenz für Ihre Änderungen an den Codebeispielen, ohne dass Ihnen eine Vergütung zusteht. Sie versichern und garantieren, dass die oben genannten Rechte, die ABBYY gewährt werden, frei von Rechten oder Belastungen Dritter sind und dass Sie alle erforderlichen Rechte zur Gewährung solcher Rechte an ABBYY erhalten haben und dass Sie gegebenenfalls alle erforderlichen Vergütungen an die Verfasser solcher Änderungen gezahlt haben. Wenn Sie ABBYY die Lizenz für die Änderungen der Codebeispiele nicht gewähren möchten, dürfen Sie ABBYY den Quellcode dieser Änderungen nicht offenlegen.

3.5 Eigentum. Sofern nicht schriftlich vereinbart, überträgt nichts in dieser EULA das Eigentum oder gewährt eine Lizenz an jeglichen geistigen Eigentumsrechten. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, behalten Sie das Eigentum an Ihren Inhalten und Ihrem geistigen Eigentum, und ABBYY behält das Eigentum an der ABBYY-Software und den ABBYY-Inhalten.

4. Gebühren

Ihre Nutzung der im Rahmen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags lizenzierten ABBYY-Software ist abhängig von Ihrer Zahlung der in den Angeboten oder Kaufbedingungen festgelegten Gebühren, die Sie mit Ihrer genehmigten Quelle vereinbart haben. Diese Gebühren beinhalten keine Steuern und andere Abgaben, die in Ihrer Verantwortung liegen.  Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen sind in den Abonnementbedingungen verfügbar. Soweit gesetzlich zulässig, sind Angebote für die ABBYY-Software nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig. Wenn Sie die ABBYY-Software über die in Ihrem Angebot festgelegten Einschränkungen hinaus verwenden, kann die genehmigte Quelle Ihnen eine Rechnung stellen, und Sie erklären sich damit einverstanden, diese Überschreitung zu bezahlen.  

5. Vertrauliche Informationen und Datennutzung

5.1 Vertraulichkeit. Der Empfänger wird nicht weniger als angemessene Sorgfalt walten lassen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen an Dritte zu vermeiden, mit Ausnahme seiner Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer, die diese kennen müssen („Zulässige Empfänger“), und zwar für 5 Jahre ab dem Erhalt der jeweiligen vertraulichen Informationen durch den Empfänger, mit Ausnahme von ABBYY-Software (einschließlich aller Codes oder technischen Unterlagen im Zusammenhang mit dieser ABBYY-Software), für die die Vertraulichkeitsverpflichtungen auf Dauer oder über den längsten Zeitraum, der nach geltendem Recht zulässig ist, bestehen bleiben, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Der Empfänger: (a) muss sicherstellen, dass seine zulässigen Empfänger schriftlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die nicht weniger restriktiv sind als die Verpflichtungen des Empfängers aus diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag, und (b) haftet für jeden Verstoß gegen diesen Abschnitt durch seine zulässigen Empfänger. Solche Geheimhaltungsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die: (i) dem Empfänger ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt sind; (ii) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt sind oder geworden sind; oder (iii) vom Empfänger unabhängig erschlossen werden. Der Empfänger kann die vertraulichen Informationen des Informationsgebers offenlegen, wenn dies aufgrund einer Vorschrift, eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Empfänger den Informationsgeber (soweit gesetzlich zulässig) vorab benachrichtigt und auf Kosten des Informationsgebers in Bezug auf die vom Informationsgeber verfolgten Schutzmaßnahmen angemessen kooperiert. Auf begründeten Antrag des Informationsgebers wird der Empfänger alle vertraulichen Informationen des Informationsgebers entweder zurückgeben, löschen oder vernichten und dies bestätigen.

5.2 Restliche Informationen. Es ist wichtig, dass ABBYY in der Lage ist, seine Fähigkeiten, Erfahrungen, Fachkenntnisse, Konzepte, Ideen und Know-how zu nutzen, die es während der Bereitstellung der ABBYY-Software für Sie erworben hat. Daher erklären Sie sich hiermit damit einverstanden, dass ABBYY berechtigt ist, verallgemeinertes Wissen, Techniken, Methoden, Praktiken, Prozesse, Fähigkeiten, Erfahrungen, Fachwissen, Konzepte, Ideen und Know-how, das von ABBYYs Mitarbeitern im Rahmen der Bereitstellung der ABBYY-Software für Sie im Rahmen dieses Vertrags erworben wurde, uneingeschränkt aufzubewahren und zu verwenden, und zwar nur in dem Umfang, in dem diese Informationen in immaterieller Form im freien Speicher des Personals von ABBYY aufbewahrt werden, ohne diese Informationen absichtlich zu speichern oder Ihre vertraulichen Informationen zur Auffrischung ihrer Erinnerung zu verwenden.  Nichts in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag ist so auszulegen, dass es ABBYY an einer solchen Aufbewahrung und Verwendung hindert, und darüber hinaus ist eine solche Aufbewahrung und Verwendung der vorstehenden Informationen nicht als Verstoß gegen diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag auszulegen.

5.3 Datenverarbeitung.

5.3.1. ABBYY wird Ihre personenbezogenen Daten nicht verarbeiten und keinen Zugriff darauf haben, mit der Ausnahme, dass Sie während der Aktivierung, Installation, des Betriebs, der Registrierung und/oder des Supports und der Wartung der ABBYY-Software aufgefordert werden können, bestimmte personenbezogene Daten (wie z. B. Name, E-Mail-Adresse) und technische Informationen (wie z. B. Eigenschaften Ihrer Hardware, Software von Drittanbietern, Seriennummer Ihrer ABBYY-Software) bereitzustellen. Sie können sich dafür entscheiden, ABBYY Ihre personenbezogenen Daten und/oder technischen Informationen nicht zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall sind Sie möglicherweise nicht in der Lage, Support- und Wartungsdienstleistungen für die ABBYY-Software zu erhalten, die ABBYY-Kunden zur Verfügung stehen, die ihre personenbezogenen Daten und/oder technischen Informationen zur Verfügung stellen, wenn die Bereitstellung personenbezogener Daten und/oder technischer Informationen unerlässlich ist, um Ihnen Support oder Wartung der ABBYY-Software zur Verfügung zu stellen, oder eine Voraussetzung für diesen Support und diese Wartung der ABBYY-Software ist und nicht im Widerspruch zum geltenden Recht steht. Sie erklären sich damit einverstanden, nicht mehr personenbezogene Daten und/oder technische Informationen zur Verfügung zu stellen, als ABBYY oder ein Partner benötigt, und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten und/oder technischen Informationen von ABBYY und/oder seinen verbundenen Unternehmen oder Partnern in Übereinstimmung mit geltendem Recht verarbeitet werden können (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erhebung und/oder anderweitige Verwendung), vorausgesetzt, dass die Vertraulichkeit der Daten und die Datensicherheit gewahrt bleiben, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Weitere Informationen darüber, wie ABBYY Ihre in diesem Abschnitt beschriebenen personenbezogenen Daten verarbeitet, finden Sie in der Datenschutzerklärung von ABBYY, die unter https://www.abbyy.com/privacy/ abrufbar ist. Wenn Sie die ABBYY-Software an einem Ort mit lokalen Gesetzen verwenden, die eine benannte Stelle verpflichten, für die Erhebung von Daten über einzelne Endbenutzer und die Übertragung von Daten außerhalb dieser Gerichtsbarkeit (z. B. Serbien und USA) verantwortlich zu sein, erkennen Sie an, dass Sie die Stelle sind, die für die Einhaltung dieser Gesetze verantwortlich ist.

5.3.2. ABBYY hat keinen Zugriff auf jegliche personenbezogene Daten in den Dokumenten, die Sie mit der ABBYY-Software verarbeiten. Sie erkennen an, dass die ABBYY-Software eine regelmäßige Internetverbindung mit einem ABBYY-Server haben kann, um den Status der ABBYY-Software zu überprüfen oder zusätzliche Inhalte, Informationen oder Komponenten herunterzuladen. ABBYY unternimmt angemessene Schritte mit dem Ziel, dass während solcher Verbindungen keine personenbezogenen Daten über Sie oder Ihren Computer/Ihr Gerät übertragen werden. Sie erkennen an, dass bei der Nutzung der ABBYY-Software automatisch Daten über Ihre Nutzung der ABBYY-Software und/oder -Ressourcen auf den Servern von ABBYY protokolliert werden, einschließlich Informationen über Ihr System (Betriebssystem, Zugriffsdaten und -zeiten), das Modell Ihres Computers/Geräts und gegebenenfalls das Gebietsschema des Computers/Geräts und die Verlaufsdaten Ihrer Nutzung der ABBYY-Software. Diese Daten umfassen nicht den Inhalt der personenbezogenen Daten in den Dokumenten, die Sie mit ABBYY Software verarbeiten.

5.3.3. ABBYY kann Ihnen E-Mails senden, die Produkt- und Unternehmensnachrichten, Informationen über Sonderangebote, Ratschläge zur Produktnutzung und andere produkt- und unternehmensbezogene Informationen enthalten, sofern ABBYY einen legitimen Grund dafür hat (z. B. Ihre Zustimmung zum Erhalt solcher Informationen). Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit aus ABBYYs Verteilerliste entfernen, indem Sie auf den Abmelden-Link im unteren Bereich einer E-Mail klicken. Sie erhalten von ABBYY auch E-Mail-Nachrichten mit wichtigen Informationen zum Betrieb der ABBYY-Software (passwortbezogene E-Mails, Servicebenachrichtigungen usw.).

5.4 Feedback.  Sie erklären sich damit einverstanden, ABBYY Feedback zum Testen und zur Nutzung der ABBYY-Software (einschließlich Evaluierungsversionen), einschließlich Fehlerberichten, Ideen oder Vorschlägen oder Fehlerberichten („Feedback“), zu geben und ABBYY eine weltweite, unbefristete, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieses Feedbacks zu gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, Veröffentlichung und Verbreitung des Feedbacks nach eigenem Ermessen von ABBYY.  ABBYY kann jedes Feedback, das Sie im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der ABBYY-Software im Rahmen seines Geschäftsbetriebs und seiner Marketingmaterialien geben, verwenden. Sie dürfen Feedback und ABBYY-Software für Benchmarking-Zwecke nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ABBYY verwenden.

6. Haftungsfreistellung

6.1 Ansprüche. Vorbehaltlich der Ausnahmen von Abschnitt 6.2 stellt ABBYY Sie von dem rechtskräftigen Urteil des Gerichts oder von allen Vergleichen aus einem Anspruch Dritter gegen Sie frei, in dem behauptet wird, dass Ihre Nutzung von ABBYY-Software gemäß Ihren Nutzungsrechten ein geistiges Eigentumsrecht Dritter verletzt (der „IP-Anspruch“), vorausgesetzt, dass Sie: (a) ABBYY unverzüglich (wann immer möglich, jedoch nicht später als 7 Tage nach Erhalt) schriftlich über den IP-Anspruch informieren und ABBYY unverzüglich (wann immer möglich, jedoch nicht später als 7 Tage nach Erhalt des Antrags von ABBYY) Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die zur Verteidigung gegen den IP-Anspruch vernünftigerweise erforderlich sind; (b) mit ABBYY bei der Verteidigung gegen den IP-Anspruch uneingeschränkt zusammenarbeiten; und (c) ABBYY die volle Kontrolle über die Verteidigung, die Beschwerde und den Vergleich gewähren. ABBYY ist nicht verpflichtet, Ihnen Kosten zu erstatten, die vor Erhalt der Mitteilung über den IP-Anspruch durch ABBYY entstanden sind. Dieser Abschnitt 6.1 sieht Ihren alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelf und die alleinige Haftung von ABBYY für alle IP-Ansprüche gegen Sie vor.

6.2 Ausnahmen. ABBYY hat keine Freistellungsverpflichtung in Bezug auf geistige Eigentumsansprüche, die auf oder in Verbindung mit Folgendem beruhen: (a) Änderung der ABBYY-Software durch Sie oder einen Dritten; (b) Einhaltung von Spezifikationen oder Anforderungen durch Sie oder einen Dritten; (c) Dauer der potenziellen Nutzung der ABBYY-Software, Ihrer potenziellen Einnahmen oder Dienstleistungen; (d) Ihre Kombination, Ihr Betrieb oder Ihre Nutzung der ABBYY-Software mit Nicht-ABBYY-Produkten oder Geschäftsprozessen; (e) Ihr Versäumnis, die ABBYY-Software wie von Zeit zu Zeit von ABBYY gefordert zu ändern oder zu ersetzen; oder (f) jede ABBYY-Software, die als Evaluierungsversion oder kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

7. Gewährleistungen und Zusicherungen

7.1 Leistung. Für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab der ersten Lieferung der ABBYY-Software garantiert ABBYY, dass die Kernfunktionen der Software in allen wesentlichen Belangen funktionieren, wie in der beigefügten Dokumentation und den produktspezifischen Bedingungen angegeben.  Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf und die einzige Haftung von ABBYY für einen Verstoß gegen die vorstehende Garantie besteht darin, dass ABBYY, sofern Sie ABBYY schriftlich mitteilen, dass die Kernfunktionen innerhalb der Garantiezeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden, und unter der Voraussetzung, dass ABBYY in der Lage ist, einen solchen Fehler zu replizieren, daran arbeitet, diesen Fehler zu beheben und so bald wie möglich einen Patch oder eine andere Fehlerkorrektur bereitzustellen.  Für den Fall, dass ABBYY nicht in der Lage ist, innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach der Replikation des Fehlers einen Patch, eine Fehlerkorrektur oder einen Workaround bereitzustellen, erstattet ABBYY auf Ihre schriftliche Anfrage die für die nichtkonforme Software gezahlten Gebühren zusammen mit einem verhältnismäßigen Anteil an den für diese nichtkonforme Software gezahlten Wartungsgebühren.

7.2 Böswilliger Code. ABBYY wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die ABBYY-Software frei von jeglichem Code zu liefern, der den normalen Betrieb von Netzwerken, Systemen oder ABBYY-Software außer zur Durchsetzung geltender Lizenzbeschränkungen deaktivieren oder behindern oder einen unbefugten Zugriff darauf ermöglichen soll.

7.3 Qualifikationen. Die Abschnitte 7.1 und 7.2 gelten nicht, wenn die ABBYY-Software: (a) geändert wurde, außer durch ABBYY; (b) von einer Störung oder Fahrlässigkeit betroffen wurde oder einer Installation oder Verwendung unterzogen wurde, die mit dieser EULA oder der Dokumentation unvereinbar ist; (c) eine Evaluierungsversion ist oder anderweitig kostenlos zur Verfügung gestellt wird; (d) kein Produkt der Marke ABBYY ist; oder (e) nicht von einer zugelassenen Quelle zur Verfügung gestellt wurde. Nach Ihrer sofortigen schriftlichen Benachrichtigung der genehmigten Quelle während des Garantiezeitraums für die Verletzung dieses Abschnitts 7 durch ABBYY steht es ABBYY frei (sofern nicht durch geltendes Recht anders vorgeschrieben), entweder (i) die ABBYY-Software zu reparieren oder zu ersetzen oder (ii) die Abonnementgebühr zu erstatten, die ab dem Zeitraum der Nichtkonformität der ABBYY-Software gezahlt wurde (in den letzten 12 Monaten für die nicht-konforme ABBYY-Software).  Wenn ABBYY eine Rückerstattung der an ABBYY gezahlten Lizenzgebühren leistet, müssen Sie alle Kopien der entsprechenden ABBYY-Software zurückgeben oder vernichten.

7.4 Haftungsausschluss.  Sofern nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt 7 angegeben, lehnt ABBYY in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und Bedingungen jeglicher Art ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, Bedingungen oder andere stillschweigende Klauseln in Bezug auf Marktgängigkeit, zufriedenstellende Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung oder dass die ABBYY-Software sicher, ununterbrochen oder fehlerfrei ist.

8. Haftung

8.1 Schadensbegrenzung.  IN KEINEM FALL HAFTET ABBYY ODER HAFTEN ABBYYS DIREKTOREN, LEITENDE ANGESTELLTE, MITARBEITER, VERTRETER ODER VERBUNDENE UNTERNEHMEN IHNEN GEGENÜBER FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, BESONDERE, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, KOSTEN ODER AUSGABEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE ERSPARNISSE UND/ODER VERGEUDETE AUSGABEN), UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF EINEM ANSPRUCH ODER EINER VERTRAGSHANDLUNG, GARANTIE, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHEN, DIE SICH AUS EINER VERLETZUNG ODER ANGEBLICHEN VERLETZUNG DIESES VERTRAGS ODER DER VERWENDUNG VON ABBYY-SOFTWARE ERGEBEN.

8.2 Haftungsbegrenzung. Die Gesamthaftung von ABBYY für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag übersteigt in keinem Fall den niedrigeren Betrag aus (A) den Gesamtlizenzgebühren, die der Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags für die Software in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Datum gezahlt hat, an dem der Anspruch zuerst entstanden ist, oder (B) zehntausend US-Dollar (10.000,00 USD), in jedem Fall AUCH WENN ABBYY ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

8.3 Anwendbarkeit. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE PARTEIEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN UND UNGEACHTET DES VERSAGENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS DAVON.

9. Kündigung und Aussetzung

9.1 Aussetzung. ABBYY kann Ihre Nutzungsrechte sofort aussetzen, wenn Sie gegen die Abschnitte 2.1, 3.1 oder 11.7 verstoßen.

9.2 Kündigung. Wenn eine Partei wesentlich gegen diese EULA verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behebt, kann die nicht verletzende Partei diese EULA aus wichtigem Grund kündigen. ABBYY kann diese EULA sofort kündigen, wenn Sie gegen die Abschnitte 2.1, 3.1 oder 11.7 verstoßen. Nach Beendigung des Endbenutzer-Lizenzvertrags müssen Sie die Nutzung der ABBYY-Software einstellen und alle Kopien der ABBYY-Software und vertraulichen Informationen, die sich unter Ihrer Kontrolle befinden, vernichten.  Wenn ABBYY diese EULA aufgrund Ihrer wesentlichen Verletzung kündigt, zahlen Sie ABBYY oder der genehmigten Quelle alle unbezahlten Gebühren bis zum Ende der dann aktuellen Abonnementlaufzeit. Wenn Sie nach der Kündigung weiterhin ABBYY-Software verwenden oder darauf zugreifen, kann ABBYY oder die zugelassene Quelle Ihnen eine Rechnung stellen, und Sie erklären sich damit einverstanden, für eine solche fortgesetzte Nutzung zu zahlen.

9.3 Weiterbestehen. Die Abschnitte 3, 5-11 bestehen auch nach der Beendigung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags fort.

10. Prüfungsrechte

Während der Laufzeit des Abonnements und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Beendigung werden Sie angemessene Schritte unternehmen, um vollständige und genaue Aufzeichnungen über Ihre Nutzung der ABBYY-Software und gegebenenfalls der tatsächlichen Aufzeichnungen über Volumeneinheiten („Aufzeichnungen“) für die Monate zu führen, die Gegenstand der Prüfung sind, die ausreichen, um die Einhaltung dieser EULA zu überprüfen („Prüfung der Aufzeichnungen“). Nach angemessener Vorankündigung und nicht mehr als einmal pro Zwölfmonatszeitraum gewähren Sie ABBYY und seinen Abschlussprüfern innerhalb von 30 Tagen nach ABBYYs Ankündigung und auf ABBYYs Kosten den Zugang zu den Aufzeichnungen und allen betroffenen Büchern, Systemen (einschließlich ABBYY-Software) und Konten während Ihrer normalen Geschäftszeiten. Wenn der Prüfungsprozess eine nicht ausreichende Zahlung von Gebühren offenlegt: (a) Sie zahlen diese Gebühren innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Mindermengenrechnung von ABBYY; und (b) Sie zahlen auch die angemessenen Kosten der Prüfung, wenn die ABBYY infolgedessen geschuldeten Gebühren die Beträge, die Sie für Ihre Nutzungsrechte gezahlt haben, um mehr als 5 % übersteigen, und (c) Sie zahlen auch die angemessenen Kosten der Prüfung und eine Strafe in zweifacher Höhe der Abonnementgebühr, die sich auf das geprüfte Abonnementjahr bezieht, wenn die ABBYY infolgedessen geschuldeten Gebühren die Beträge, die Sie für Ihre Nutzungsrechte gezahlt haben, um mehr als 10 % übersteigen.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Drittbegünstigte. Diese EULA gewährt Dritten keine Rechte oder Klagegründe.

11.2 Abtretung und Untervergabe. Außer wie nachstehend dargelegt darf keine Partei diese EULA ganz oder teilweise ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder erneuern. ABBYY kann (a) durch Mitteilung an Sie gemäß Abschnitt 11.6 diese EULA ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen von ABBYY oder anderweitig im Rahmen eines Verkaufs oder einer Übertragung eines Teils seines Geschäfts abtreten oder erneuern; oder (b) Leistungen im Zusammenhang mit der ABBYY-Software an Dritte weitergeben, vorausgesetzt, dass ein solcher Untervertrag ABBYY nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser EULA befreit.

11.3 Partnertransaktionen. Ungeachtet anderer Bestimmungen hier gelten für den Fall, dass Sie ABBYY-Software von einem Partner erwerben, sofern ABBYY nichts anderes schriftlich vereinbart hat, die Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags für Ihre Nutzung dieser ABBYY-Software und haben Vorrang vor allen inkonsistenten Bestimmungen in Ihrer Vereinbarung mit dem Partner. Alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und diesem Partner, unabhängig davon, ob sie sich auf ABBYY-Software, Informationen, Daten oder die Verfügbarkeit von Support beziehen oder nicht, werden von und zwischen Ihnen und diesem Partner beigelegt. ABBYY trägt keine Verantwortung für die Beilegung solcher Streitigkeiten und ist nicht verpflichtet, in irgendeiner Weise an solchen Streitigkeiten beteiligt zu sein.  

11.4 Änderungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags. ABBYY kann diese EULA oder eine ihrer Komponenten durch Aktualisierung dieser EULA ändern. Änderungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags gelten für die ABBYY-Software, die unter einem oder mehreren Angeboten mit Lieferdatum oder Verlängerung nach dem Änderungsdatum lizenziert ist.

11.5 Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei wird alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die für ihre jeweiligen Verpflichtungen aus dieser EULA gelten. ABBYY kann die Verfügbarkeit der ABBYY-Software an einem bestimmten Standort einschränken oder Funktionen ändern oder einstellen, um die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

11.6 Mitteilungen. Jede Mitteilung, die Sie von ABBYY im Rahmen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags erhalten, wird per E-Mail, Post oder Veröffentlichung unter https://www.abbyy.com/eula/notices/ zugestellt (sofern letzteres in Ihrer Gerichtsbarkeit zulässig ist). Mitteilungen an ABBYY sollten an ABBYY an die auf unserer Website unter https://www.abbyy.com/eula/notices/ angegebene Adresse für Mitteilungen gesendet werden, es sei denn, diese EULA oder das Angebot lassen ausdrücklich andere Benachrichtigungswege zu.

11.7 Export. Ein Abonnement für die Produkte und Dienstleistungen von ABBYY bzw. ABBYY-Software (zusammen die „ABBYY-Produkte“) kann in einem Hoheitsgebiet erworben (bezogen) werden und unterliegt den Sanktionskontrollgesetzen. Sie erkennen die Anwendbarkeit und Ihre Einhaltung dieser Gesetze an und erklären sich mit diesen einverstanden, und Sie erhalten, verwenden, übertragen, exportieren oder reexportieren keine ABBYY-Produkte in Embargoländer oder in oder durch benannte Staatsangehörige und/oder in einer Weise, die dazu führen würde, dass ABBYY gegen diese Gesetze verstößt. Sie verpflichten sich außerdem, alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen. Sie versichern und garantieren, dass es Ihnen nach geltendem Recht nicht untersagt ist, die ABBYY-Software zu erhalten. (i) Hoheitsgebiet bedeutet weltweit unter Ausschluss aller Embargoländer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Syrien, Darfur (Sudan), Iran, Nordkorea, Somalia, Jemen und Kuba; (ii) Embargoländer bezeichnet Länder oder Hoheitsgebiete, für die die Vereinigten Staaten oder eine andere Regierung ein Embargo nach den Gesetzen zur Sanktionskontrolle aufrechterhält oder aufrechterhalten wird; (iii) Sanktionskontrollgesetze bezeichnet die Vereinten Nationen, die Europäische Union (EU), Australien, das Vereinigte Königreich, die USA und andere internationale Sanktionsgesetze und -vorschriften, die für ABBYY und/oder Sie gelten; und (iv) Benannte Staatsangehörige bezeichnet einen Staatsangehörigen oder Einwohner von Embargoländern oder eine natürliche oder juristische Person auf der Liste der speziell benannten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums oder der Liste der gesperrten Personen oder Einheiten des US-Handelsministeriums oder vergleichbare Listen anderer US-Behörden oder Regierungen, die nach den Gesetzen zur Sanktionskontrolle ausgestellt wurden. Die Listen der Embargoländer und die Listen der benannten Staatsangehörigen können ohne Ankündigung verändert werden.

11.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese EULA und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem anwendbaren Recht, auf das auf unserer Website unter https://www.abbyy.com/eula/table/ verwiesen wird, basierend auf der juristischen Person von ABBYY. Sie schließen diese EULA unter Berücksichtigung der Kollisionsnormen oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ab, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Gerichte, die sich an dem auf unserer Website unter https://www.abbyy.com/eula/table/angegebenen Ort befinden, sind ausschließlich für alle Streitigkeiten zuständig, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Endbenutzer-Lizenzvertrag oder seiner Erstellung, Auslegung oder Durchsetzung ergeben. Jede Partei stimmt hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und unterwirft sich dieser. Ungeachtet des nachstehenden anwendbaren Rechts kann ABBYY einstweiligen Rechtsschutz bei jedem zuständigen Gericht in Bezug auf jegliche angebliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von ABBYY beantragen.

11.9 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet keine der Parteien für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt, d. h. von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der davon betroffenen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Krieg, staatliche Maßnahmen, Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften.

11.10 Sonstiges. Das Versäumnis einer der Parteien, ein Recht aus dieser EULA durchzusetzen, bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht. Wenn ein Teil dieser EULA nicht durchsetzbar ist, hat dies keine Auswirkungen auf andere Bedingungen. Diese EULA ist zusammen mit den Anhängen und den produktspezifischen Bedingungen, SM-Bedingungen und Abonnementbedingungen, der einen integralen Bestandteil dieser EULA bilden, die vollständige Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser EULA und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Mitteilungen, Absprachen oder Vereinbarungen (ob schriftlich oder mündlich).   ABBYY kann an einigen Standorten Übersetzungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags in lokaler Sprache bereitstellen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Übersetzungen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt werden. Bei Unstimmigkeiten hat die englische Version dieser EULA Vorrang.  

11.11 Rangfolge. Im Falle eines Konflikts zwischen dem Angebot, der EULA, den produktspezifischen Bedingungen, den Abonnementbedingungen und den SM-Bedingungen haben die Dokumente in der folgenden Reihenfolge Vorrang: (1) das Angebot, (2) die produktspezifischen Bedingungen, (3) die Abonnementbedingungen, (4) die SM-Bedingungen und (5) die EULA.

ANHANG A. PRODUKTSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN

Dieser Anhang A enthält produktspezifische Bedingungen, die für die von Ihnen erworbene ABBYY-Software gelten.

1. Zusätzliche Definitionen

Lizenz” steht für das Ihnen von ABBYY gewährte nicht ausschließliche und nicht übertragbare beschränkte Recht, die Funktionen der ABBYY-Software gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags zu installieren und zu nutzen.

ABBYY-Software”,„Software“ bezeichnet das ABBYY FlexiCapture Computerprogramm und alle Softwarekomponenten, die darin eingebettet sind oder online oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ausführbare Datei, Hilfe-, Demo-, Probe- und andere Dateien; Bibliotheken, Datenbanken, Muster und zugehörige Medien (Bilder, Fotos, Animationen, Audiokomponenten, Videokomponenten, Druckmaterialien, Musik usw.) und andere Softwarekomponenten.

Station”  bezeichnet einen Teil der ABBYY-Software, der als separate Software-Anwendung oder als browserbasierter Thin-Client oder als mobile App installiert werden kann und eine oder mehrere Aufgaben erfüllt, die zur Funktionalität der Software gehören.

2. Zusätzliche Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen

2.1 Die Einschränkungen Ihrer Nutzung der ABBYY-Software und der Umfang Ihrer Lizenz können Folgendes umfassen, jedoch nicht darauf beschränkt:

2.1.1. Anzahl der Stationen. Die Stationstypen und die erlaubte Anzahl der Installationen der Stationen können beschränkt sein.

2.1.2. Verarbeitungsumfang. Die Anzahl der Mengeneinheiten, die mit der SOFTWARE verarbeitet werden können, ist in der Lizenz geregelt und kann auf eine oder mehrere Arten limitiert werden. Die Limitierung kann durch eine Anzahl der Mengeneinheiten oder durch eine monatliche, jährliche oder eine Gesamtzahl von Mengeneinheiten, die in bestimmten Zeiträumen verarbeitet werden darf, erfolgen. Die Größe einer Seite oder andere Mengeneinheiten können ebenfalls beschränkt werden.

2.1.3 Funktionen, Add-ons und benutzerdefinierte Komponenten. Die Verwendung bestimmter Funktionen, Add-ons und/oder benutzerdefinierter Komponenten der Software kann durch den Lizenzschlüssel und/oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Approves Source und/oder die mit der Bestellung gelieferte Dokumentation eingeschränkt sein.

2.1.4 Rechenleistung. Die Anzahl der CPU-Kerne auf dem Computer, die gleichzeitig von der Software verwendet werden dürfen, kann ebenfalls durch den Lizenzschlüssel und/oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Approved Source und/oder durch Angebot eingeschränkt sein.        

2.2 Wenn Sie die Software in einer virtuellen Umgebung durch VMware, Citrix oder Ghosting einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, einsetzen oder nutzen, darf der Zugriff oder die Nutzung der Software unter keinen Umständen den Rahmen der Einschränkungen oder den Umfang der erteilten Lizenz überschreiten. Es darf zum Beispiel nicht der gleiche Lizenzschlüssel verwendet werden, um Zugriff auf die Software oder ihre Verwendung in einer virtuellen Umgebung durch eine Anzahl an Computern zu gestatten, die höher ist als die Anzahl an Computern, für die eine Lizenz ordnungsgemäß erworben wurde. Ebenfalls darf die Software nicht eingesetzt werden, um mehr Seiten als erlaubt zu verarbeiten.

2.3 Wenn Sie die Software über einen Webbrowser verwenden, dürfen Sie auf die Software gleichzeitig mit so vielen Stationen zugreifen, wie durch den Umfang Ihrer Lizenz erlaubt ist und in Ihrem Lizenzschlüssel angegeben sind.

2.4. Sie erhalten die Software möglicherweise auf mehreren Datenträgern (Software mit mehreren Medien), wozu auch Downloads über das Internet gehören können. Ungeachtet der Anzahl oder des Typs der Datenträger, die Sie erhalten, wird Ihnen lediglich die Lizenz zur Nutzung der Software entsprechend Ihres Lizenzumfangs gewährt.

2.5 Sie dürfen das Benutzerinterface der Software nicht umgehen oder die Software in Kombination mit einer anderen Software nutzen, es sei denn, Sie haben eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit ABBYY unterzeichnet.

3. Weitere Informationen

3.21 Sie sind damit einverstanden, dass die Software in regelmäßigen Abständen über das Internet mit einem ABBYY-Server in Verbindung treten kann, um den Zustand der Software zu überprüfen oder weitere Inhalte, Informationen oder Komponenten herunterzuladen. Im Zuge der Aktivierung, Reaktivierung und Deaktivierung von eingeschränkten Lizenzen kann ABBYY pseudonymisierte Informationen über a) die Hardwarekonfiguration Ihres Geräts und die Betriebssystemkonfiguration (z. B. die Version des Betriebssystems) und/oder b) Ihre Nutzung von Lizenzen und/oder Informationen über die Anzahl der durch die Nutzung einer Lizenz erkannten Seiten (falls zutreffend) erfassen. Diese Informationen können zur Verwaltung der Lizenzbeschränkungen verwendet werden, die im Lizenzschlüssel oder in der schriftlichen Vereinbarung mit Approved Source (oder im Angebot) angegeben sind, und für Sicherheitszwecke (z.B. Betrugsprävention) und statistische Zwecke (z. B. Abrechnung und Analyse) genutzt werden.   

3.2 Keine weiteren Rechte. ABBYY behält sich alle Rechte vor, die Ihnen hierin nicht ausdrücklich gewährt werden.

12.04.2024 18:16:01

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